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Verhalten im Naturschutzgebiet

Naturschutzgebiete sind wichtige Rückzugsorte und Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Zum Schutz seltener, störungsanfälliger Lebensräume und Arten hat hier der Naturschutz Vorrang vor anderen Nutzungsformen, somit unterliegt die Nutzung der Naturschutzgebiete bestimmten Einschränkungen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es mehr als 3.200 solcher Gebiete zum Schutz der biologischen Vielfalt die rund 8 % der Landesfläche einnehmen. Naturschutzgebiete werden von den Kreisen und kreisfreien Städten in den Landschaftsplänen festgesetzt oder von den Bezirksregierungen durch ordnungsbehördliche Verordnungen ausgewiesen, Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist § 23 Bundesnaturschutzgesetz und das Landesnaturschutzgesetz. Gegenwärtig existieren allein im Kreis Siegen-Wittgenstein 132 ausgewiesene Naturschutzgebiete, daher kommen wir bei Wanderungen zwangsläufig mit ihnen in kontakt. Maßgeblich für die konkreten Verhaltensregeln sind die näheren Bestimmungen vor Ort.

Insbesondere verboten sind i.d.R.:

  • Das Betreten oder Befahren des Gebiets außerhalb der dafür bestimmten Wege;
  • Das Missachten der Leinenpflicht für Hunde (das Mitführen von Hunden kann auch gänzlich untersagt sein!);
  • Das Pflücken oder sonstige Entfernen von Pflanzen/-teilen und Pilzen;
  • Das Einpflanzen oder Aussähen von Pflanzen;
  • Das Stören (vor allem Fangen, Verletzen oder Töten) von wild lebenden Tieren;
  • Das Füttern von Wildtieren;
  • Baden und Tauchen in den oder Befahren der Gewässer(n);
  • Lagern und Zelten;
  • Grillen und offenes Feuer;
  • Das Hinterlassen von Abfällen, vor allem Glas oder brennende beziehungsweise glimmende Gegenstände;
  • Das Fliegen von Drohnen, Drachen, Ballons, Raketen und sonstigen Flugmodellen oder Modellflugkörper.

 

Naturschutz in abgestuften Formen

Schutzgebiete sollen die natürlichen Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten sowie die natürlichen Ressourcen bewahren. Sie dienen maßgeblich dem Erhalt der biologischer Vielfalt. Eingriffe des Menschen werden je nach Schutzgebiet zu Gunsten der Natur eingeschränkt oder komplett unterbunden. Die unterschiedlichen Schutzgebiete haben unterschiedliche Schutzziele. 

Nationalparks
Die wichtigsten Großschutzgebiete sind die Nationalparks. Hier darf die Natur Natur sein und ihre eigenen Dynamiken und Gesetzte entwickeln. Auf dem überwiegenden Flächenanteil darf der Mensch nicht eingreifen. Für viele wildlebende Pflanzen- und Tierarten stehen großflächige Rückzugsgebiete zur Verfügung, die dem Schutz der natürlichen Artenvielfalt dienen und die Natur zu einem Erlebnisraum für den Menschen machen.

Biosphärenreservate
Biosphärenreservate dagegen sind Modellregionen für das Zusammenleben von Mensch und Natur. Sie schützen vom Menschen geprägte Natur- und Kulturlandschaften und die damit gewachsene Arten- und Biotopvielfalt. Sie helfen, ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen natürlichen und gesellschaftlichen Prozessen und ein nachhaltiges Wirtschaften zu entwickeln.

Naturparks
Die dritte Großschutzgebietskategorie sind Naturparks. Sie bewahren und entwickeln Kulturlandschaften und dienen der Erholung von Mensch und Natur. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftliche Nutzung und den Tourismus mit einem funktionierenden Naturschutz in Einklang zu bringen.

Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete gehören neben den Nationalparks zu den am strengsten geschützten Gebieten. Ihre Zerstörung oder Veränderung ist untersagt, was einen besonderen Schutz von Lebensräumen und den darin wildlebenden Pflanzen- und Tierarten gewährleistet. Die Nutzung von Naturschutzgebieten ist nur dann erlaubt, wenn sie dem Schutzziel nicht entgegen steht.

Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete dienen der Erhaltung und Entwicklung der Natur. Sie sollen Beeinträchtigungen des Naturhaushalts beseitigen und deren Leistungs- und Funktionsfähigkeit wiederherstellen. Die Schutzvorschriften sind jedoch weniger streng als in Naturschutzgebieten.

 

Quelle: www.umwelt.nrw.de, www.biologische-station-siegen-wittgenstein.de und www.bund.net

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