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Wanderordnung

Wanderordnung des Sauerländischen Gebirgsvereins Abteilung Freudenberger Land e.V.

(Stand 04. Februar 2023)

 

1.    Alle in unserem Wanderheft aufgeführten Rad- und Fußwanderungen werden durchgeführt. Bei extremer Wetterlage (z.B.: Gewitter, Sturm, Glatteis, Starkregen oder starkem Schneefall), behalten wir uns aus Gründen der Sicherheit vor, dass der/die Wanderführer (m/w/d) die Veranstaltung am Treffpunkt absagen kann. Sollte der Wanderführer erkrankt sein und keine Vertretung gefunden werden können, kann die Veranstaltung auch kurzfristig abgesagt werden. Wir sind in jedem Fall bemüht Änderungen/Absagen frühzeitig vor der Veranstaltung auf unserer Internetseite bekanntzugeben. Die Teilnehmenden sollten sich vor Veranstaltungsbeginn nochmals auf unserer Internetseite über die Durchführung der Veranstaltung informieren.

2.    Die Fahrradwanderungen finden hauptsächlich von Frühjahr bis Herbst statt. Es wird nur bei geeignetem Wetter geradelt. Es ist erforderlich, dass die Teilnehmenden ein verkehrssicheres Fahrrad gemäß StVZO fahren und dies auch beherrschen können. Die Fahrweise ist immer den Verkehrs-, Straßen-, Wege- und Geländeverhältnissen ggf. auch Wetterverhältnissen anzupassen. Zu jedem Fahrrad gehören: Ersatzschlauch, Fahrradpumpe und Flickzeug. Der SGV empfiehlt eindringlich einen Helm zu tragen!

3.     Die Wanderführer können Änderungen oder Kürzungen des Streckenverlaufs vornehmen, Kilometerangaben und Wanderzeiten sind lediglich Richtwerte und dienen zur Einschätzung der aktuellen Kondition der Teilnehmenden. Außerdem sind die Wanderführer befugt, Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen, wenn ihnen dies erforderlich erscheint.

4.    Für den Fall, dass keine Einkehr vorgesehen ist, sollten immer eigene Verpflegung und Getränke mitgenommen werden. Notwendige eigene lebenswichtige Medikamente sind vom Teilnehmenden selbst mitzuführen. Sollte in einem Notfall bei der Einnahme/Verabreichung der Medikamente Unterstützung notwendig sein, ist die Art und Weise zu Beginn der Veranstaltung dem Wanderführer mitzuteilen.

5.     Um die Veranstaltungen harmonisch und reibungslos zu erleben, bitten wir alle Teilnehmenden:
• Bei Veranstaltungen mit erforderlicher Anmeldung, die Anmeldung termingerecht bzw. eine Abmeldung zeitnah über die genannten Wege (i.d.R. Telefon/ E-Mail) vorzunehmen,
• Zweckmäßige und dem Wetter angepasste Bekleidung, vor allem festes Schuhwerk, d.h. mit griffiger Profilsohle und knöchelschützend, zu tragen,
• den Anordnungen der Wanderführer nachzukommen und ihnen die Führung der Veranstaltung durch weites Vorauseilen oder stetes Zurückbleiben nicht zu erschweren,
• dem Wanderführer mitzuteilen, wenn Sie sich plötzlich unwohl fühlen oder von der Wandergruppe entfernen wollen.
• Den Schutz der Natur als oberstes Gebot des Rad-/ Fußwanderers zu betrachten und das Pflücken von Pflanzen, unnötiges Schreien und Lärmen, das Beschädigen von Naturdenkmälern usw. zu unterlassen.
• Abfall, Papier, Speisereste, Flaschen usw. nicht am Rastplatz liegen zu lassen oder gar in der Natur zu entsorgen, sondern wieder mit nach Hause zu nehmen.
• Bestimmungen über das Rauchen und das Feueranzünden in Wäldern und an Stellen, an denen durch Brand Schaden entstehen kann, zu beachten.

6.    Die Beteiligung an unseren Veranstaltungen geschieht immer auf eigene Gefahr! Bei allen Veranstaltungen ist mit straßenverkehr-, wetter-, gelände- und/oder waldtypischen Gefahren zu rechnen. Vereinsmitglieder sind im Falle eines unverschuldeten Unfalls seitens der SGV-Abteilung Freudenberger Land e.V. bzw. über den Hauptverein Unfall- und Haftpflichtversichert. Gäste sind nur für die ersten drei (3) Veranstaltungen unfallversichert.

7.     Bei mehrtägigen Veranstaltungen gelten besondere Bestimmungen. Bei einer Teilnahme werden diese und weitere Informationen durch den Verein und/oder Wanderwart gesondert vorab bekannt gegeben.

8.     Wir freuen uns ausdrücklich über die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen, sie müssen während der Veranstaltungen in Begleitung eines Erziehungs- oder Aufsichtsberechtigten sein.

9.     Gäste sind stets herzlich willkommen, auch für sie gilt diese Wanderordnung. Sie werden gebeten, sich zu Beginn der Veranstaltung mit dem Wanderführer bekannt zu machen.

10.   Hunde können nach Rücksprache mit dem Wanderführer mitgenommen werden, müssen aber in jedem Fall immer angeleint sein und bleiben. Listenhunde und zum Beißen neigende Hunde müssen zudem immer einen Beißschutz tragen.